Verordnung vom 3.4. sorgte für einige Irritationen – Landesregierung nimmt Lockerung des Kontaktverbots zurück.
In der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte hat die Landesregierung am 3.4. eine Version veröffentlicht, die die Besuche zwischen engsten Familienmitgliedern fortan erlaubt, ebenso die gegenseitigen Besuche engster Freunde. Die Regelung wird jedoch zeitnah dahingehend geändert, »dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.”
Die Landesregierung appelliert weiterhin an die Menschen, bei allen Tätigkeiten den Sicherheitsabstand einzuhalten und direkte physische Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.
Bau- und Gartenmärkte wieder geöffnet
Die neue Verordnung enthält auch die Regelung, dass Bau- und Gartenmärkte ab dem 4.4. wieder geöffnet haben können. Dafür sind auf Wochenmärkten nur noch Lebensmittelstände erlaubt.
Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken zulässig
Treffen dürfen sich wiederum mehrere Menschen zu beruflichen Zwecken, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Dazu sind ebenfalls BetreiberInnen von Ladengeschäften und Verkaufsstellen angehalten.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/startseite/