Vor der geplanten Öffnung von Gaststätten und Restaurants in Niedersachen am kommenden Montag, informierten Krisenstab-Vizechefin Claudia Schröder und die Mittelstandsbeauftragte des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Claudia Simon, am Nachmittag über die damit verbundenen Auflagen. „Alle unsere Hygiene-Maßnahmen dienen dem Schutz der Gäste und der Beschäftigten in der Gastronomiebranche“, so Simon zum Beginn der Presseunterrichtung in Hannover.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Regeln für den Besuch von Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten ab dem 11. Mai zusammengestellt:
- Die vorhandenen Plätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.
- Die Tische im Gastraum müssen im Abstand von 2 Metern angeordnet sein.
- Das Servicepersonal muss eine geeignete Nasen-Mund-Bedeckung tragen. Für Gäste gilt das nicht.
- Es gilt eine Reservierungspflicht
- Bei dem Besuch der Restauration müssen aus Gründen der Nachverfolgbarkeit die Kontaktdaten aller Gäste (Name und Telefonnummer) angegeben werden.
Eine zunächst angedachte Begrenzung der Öffnungszeiten von Gaststätten, Restaurants & Co wird es in Niedersachen nicht geben.
Die gesamte Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums mit den ausführlichen Regeln finden Sie hier:
In diesem Zusammenhang verweist der niedersächsische Krisenstab auch auf die Checkliste der DEHOGA Niedersachsen für die Gastronomie und Hotellerie, die hier veröffentlicht ist:
https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/
Die Verordnung tritt am kommenden Montag, 11. Mai, in Kraft und wird an diesem Wochenende auf der Seite des Landes Niedersachsen veröffentlicht.https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/download-verkuendungsblaetter-108794.html