Dorfentwicklung Edewecht

Für Hausbesitzer: Jetzt Fördermittel beantragen

Förderung privater Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung möglich

Förderprogramm Dorfentwicklung

Sowohl die Dorfregionen Edewecht-Ost und Edewecht-West wurden in das Förderprogramm zur Dorfentwicklung des Landes Niedersachsen aufgenommen und befinden sich seit 2019 bzw. 2020 in der Umsetzungsphase. Ziel des Förderprogramms ist es, attraktive Lebensbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen in der Dorfregion zu schaffen bzw. zu erhalten. Dazu gehören u. a. die Erhaltung der Baukultur, Gestaltung des Ortsbildes, lokale Ökologie und Ökonomie, Nahversorgung, Klimaschutz und die Vernetzung der einzelnen Dörfer einer Region zur Stärkung der Dorfgemeinschaft. Die Förderung erfolgt durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg.

Edewecht-Ost: Friedrichsfehn | Jeddeloh I | Jeddeloh II
Kleefeld | Klein Scharrel | Wildenloh

Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer

Neben öffentlichen Maßnahmen besteht auch für Bürger die Möglichkeit, Fördergelder aus dem Programm „Dorfentwicklung“ in Anspruch zu nehmen.

Für wen und was ist die Förderung geeignet?

  • Für private Hausbesitzer, die an ihren Gebäuden sogenannte
    private Dorfentwicklungsmaßnahmen durchführen möchten
  • Private Dorfentwicklungsmaßnahmen sind:
    • Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, die der
    Erhaltung des baulichen und gestalterischen Wertes von
    landwirtschaftlichen oder ortsbildprägenden Gebäuden
    dienen. „Ortsbildprägend“ sind Gebäude, die als Beispiel
    regionaler Baukultur gelten. (Beispielfotos)
    • Umbaumaßnahmen von ehemals landwirtschaftlich
    genutzten Gebäuden für deren Umnutzung.
    • Bepflanzung und Gestaltung des Grundstückes und
    des Grundstücksrandes, um die Vielfalt der heimischen
    und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.

Welche Maßnahmen werden gefördert*?

  • Dach-, Fenster- und Fassadensanierung
  • Sanierung von Türen und Toren
  • Befestigung der Hofzufahrt und der Hoffläche oder auch deren Entsiegelung
  • Neugestaltung der Einfriedung und Grundstücksbepflanzungen

*Förderfähige Maßnahmen beinhalten die Berücksichtigung
ortstypischer Materialien und (Bau)Formen.

Umsetzungsbegleitung

Die Umsetzungsbegleitung wird von der Gemeinde Edewecht und den beiden zuständigen Planungsbüros (siehe unten) durchgeführt:

Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Edewecht:

Reiner Knorr, 04405 916-2310, E-Mail: knorr@edewecht.de Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Edewecht und auf der Homepage des Landes Niedersachsen.

WICHTIG: Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, melden Sie sich bitte frühzeitig (im 1. Quartal 2022) bei der Gemeinde bzw. den Planungsbüros für eine erste Beratung. Über die einzelnen Schritte der Kontaktaufnahme, Antragstellung und zeitlichen Ablauf informiert der nebenstehende Infokasten.

Edewecht-West: Edewecht | Portsloge | Husbäke | Süddorf
Osterscheps | Westerscheps | Wittenberge

FÖRDERUNG: Schrittweise Richtung Förderantrag

Sie haben Interesse an der Förderung eines privaten Vorhabens im Rahmen der Dorfentwicklung dann sollten Sie folgende Punkte beachten, um erfolgreich einen Förderantrag auf den Weg zu bringen.

  1. Informationen sammeln:

Informieren Sie sich über die Homepage der Gemeinde Edewecht zu den Fördermöglichkeiten privater Vorhaben. Sie finden Informationen unter dem Reiter Aktuell/ Aktuelle Projekte/ Dorfentwicklungsplanung.

2. Rechtzeitig Kontakt aufnehmen:

Sie haben die Möglichkeit sich bei der Gemeinde Edewecht bzgl. weiterer Informationen zu melden. Ansprechpartner im Rathaus für die Umsetzungsplanung der Dorfregionen ist Herr Knorr I knorr@edewecht.de I 04405/ 916-2310.

3. Erstberatung und weiteres Vorgehen

Ihre Anfrage wird von der Gemeinde Edewecht weitergereicht an das umsetzungs-begleitende Büro, welches die jeweilige Dorfregion in Fragen von Projektentwicklung und Förderung vertritt. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemeinsam mit Ihnen eine Förderfähigkeit prüfen und das weitere Vorgehen für eine Antragstellung besprechen.

4. Besichtigungstermin vor Ort

Sollte sich herausstellen, dass ihr Vorhaben für eine Antragstellung in Frage kommt, wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin vereinbart, um mit Ihnen über die geplanten Baumaßnahmen vor Ort zu sprechen.

5. Betreuung und Prüfung

Auf dem Weg zur Antragstellung stehen Ihnen die Planungsbüros mit Rat und Tat zur Verfügung und unterstützen
Sie dabei, einen Antrag auf Förderung auf den Weg zu bringen. Die Beratungsleistungen sind für Sie kostenlos, daher nutzen Sie die Erfahrung der Büros bei offenen Fragen.

6. Antragsstellung

Wichtig ist, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen, um den Stichtag der Förderung nicht zu verpassen. Bis zum 15.09 jeden Jahres müssen die Antragsunterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eingegangen sein.

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