Auch für das Jahr 2023 sind von der Stadt Oldenburg Haushaltsmittel für die Förderung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet vorgesehen. Eine Antragsstellung wird voraussichtlich wieder im März 2023 möglich sein.
Das städtische Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bietet Barzuschüsse bei der Finanzierung einer Solarstromanlage. Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik mit einer elektrischen Leistung von 3 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung auf und an Gebäuden im Gebiet der Stadt Oldenburg, sowie kleine Balkonmodule mit einer Leistung bis 600 Watt.
Wie sieht die Förderung aus?
Gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt Spitzenleistung (kWp)
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von
- 3 bis 10 KilowattSpitzenleistung (kWp) werden bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 10 kWp große Anlage wird mit 1.500 Euro gefördert.
- 11 bis 20 KilowattSpitzenleistung (kWp) werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 11 bis 20 mit 125 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 20 kWp große Anlage wird mit 2.750 Euro gefördert.
- 21 bis 35 KilowattSpitzenleistung werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung gefördert, im Leistungsbereich 11 bis 20 kWp mit 125 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 21 bis 35 kWp mit 100 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 35 kWp große Anlage wird mit 4.250 Euro gefördert.
Zusätzlicher Innovationsbonus
Zu den gestaffelten Fördersätzen wird zusätzlich ein Innovationsbonus von 1.000 Euro für Fassadenmodule, für Hybridanlagen, die sowohl Wärme wie auch Strom erzeugen (PVT-Module) und für sogenannte Überdachungsanlagen, die zum Beispiel für die Überdachung von Carports oder auch Wintergärten eingesetzt werden, gefördert. Hier sind bestimmte Anforderungen an die Montage und an die Module zusätzlich nachzuweisen.
Balkonmodule mit Wechselrichter
Die Stadt unterstützt die Anschaffung eines Balkonmoduls mit einem Festbetrag in Höhe von 300 Euro. Die Anlagen müssen über einen Modulwechselrichter verfügen und müssen entweder über eine feste Kabelverbindung oder über eine sogenannte Energiesteckdose den Strom in den Endstromkreislauf der Wohnung einspeisen. Fördervoraussetzung ist, dass der vorhandene Stromzähler den technischen Vorschriften entspricht und die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet wird. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt auf der Internetseite der EWE-Netz GmbH. Fördervoraussetzung ist, dass die Erstinbetriebnahme der Anlage erst nach der schriftlichen Förderzusage erfolgt und mittels Inbetriebsetzungsanzeige und Registrierungsbestätigung in das Marktstammdatenregister bei der Stadt Oldenburg nachgewiesen wird.
Weitere Informationen zu Förderanträgen und Beratungen für Photovoltaikanlagen gibt Tarek Abu-Ghazaleh telefonisch unter 0441 235-2847 oder per E-Mail an klima@stadt-oldenburg.de.