Die neue Regelung betrifft jetzt auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits seit dem vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld beziehen. So soll verhindert werden, dass die Zahlungen mitten in der Corona-Krise auslaufen. Von der neunmonatigen Verlängerung des Kurzarbeitergeldes durch das Bundesarbeitsministerium profitieren in Niedersachsen bis zu 6.300 Beschäftigte.
Bereits in der Nacht zu Donnerstag hatte die Große Koalition eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Abhängig von den Familienverhältnissen, der Länge der ausgefallenen Arbeitszeit sowie der Dauer der Maßnahme, kann das neue Kurzarbeitergeld jetzt bis zu 87 Prozent des ausgefallenen Lohns betragen.
Aktuelle Informationen rund ums Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer oder bei Twitter: @BA_NDS_Bremen