Sogenannte Reiserückkehrer aus dem Ausland müssen sich nach der Ankunft in Niedersachsen sofort in ihre Wohnung begeben. Dabei spielt es keine Rolle, welches Transportmittel (Bahn, Flugzeug, Schiff etc.) sie benutzt haben. Die Dauer der Quarantäne beträgt 14 Tage. In dieser Zeit dürfen sie keinen Besuch empfangen, der nicht zum Hausstand gehört. Eine mögliche Infizierung mit dem Corona-Virus sowie die zeitliche Dauer der Quarantäne ist den Gesundheitsbehörden anzuzeigen. Von der Regelung ausgenommen sind Personen, die kürzer als 48 Stunden im Ausland waren und keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch Beschäftigte aus dem Dienstleistungssektor, Transport- und Rettungswesen sowie Politiker und Diplomaten sind von der Verordnung ausgenommen. Ebenfalls nicht betroffen sind Personen, die berufsbedingt täglich pendeln. Die Verordnung tritt morgen früh, Karfreitag, in Kraft.