Die in dieser Woche bereits angekündigte landesweite Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hat seit heute ihre rechtliche Grundlage. Die stellvertretende Vorsitzende des Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, stellte am heutigen Freitag in Hannover die Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vor. Danach sind ab Montag, 27. April, alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personenverkehrs (Busse, Bahnen und Taxis) sowie Kundinnen und Kunden von Geschäften dazu verpflichtet, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen (§ 9). Zuwiderhandlungen stellten eine Ordnungswidrigkeit dar, erläuterte Schröder. Allerdings wolle man den Bürgerinnen und Bürgern zunächst einige Tage Zeit lassen, sich an das Tragen der sogenannten Alltagsmasken zu gewöhnen, bevor Bußgelder verhängt würden. Des Weiteren werden in der Änderungsverordnung die Vorgaben für Friseurinnen und Friseure festgelegt, die ab dem 4. Mai ihre Salons wieder öffnen möchten (§ 7). Außerdem werden die Betretungsregeln für die niedersächsischen Inseln ein wenig geändert. So dürfen u.a. ab Montag nun auch ortsfremde Personen auf die Inseln übersetzen, wenn ihr Lebenspartner oder Ehegatte seinen ersten Wohnsitz auf der Insel hat (§ 7a). Informationen zu den in der Änderungsverordnung ebenfalls erwähnten Maßgaben zur behutsamen Wiederaufnahme des Schulbetriebs (§ 1a) finden Sie in einem weiteren Artikel in diesem Newsletter.
Die Pressemitteilung lesen Sie hier:
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie hier:
Zur Änderungsverordnung geht es hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Weitere Erläuterungen zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen liefert auch die Landesnahverkehrsgesellschaft: https://www.lnvg.de/lnvg/pressemitteilungen/artikel/die-meisten-regionalzuege-fahren-nach-plan-ab-montag-gesichtsschutz-noetig