Bundestagsabstimmung zur “doppelten Widerspruchslösung” für Organspenden vom 16. Januar 2020
Am 16. Januar stimmte der Deutsche Bundestag über den von Gesundheitsminister Jens Spahn und anderen eingebrachten Entwurf zur Neuregelung der Organspende ab. Nach der von Spahn vorgeschlagenen Regelung – der doppelten Widerspruchslösung – würde jeder Bürger solange als Organspender gelten, bis er aktiv widerspricht. Die Neuregelung wurde im Parlament mit 379 Nein-Stimmen zu 292 Ja-Stimmen abgelehnt. Der Vorstoß hatte das Ziel, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Im Ländervergleich der Organspenderquote belegt Deutschland einen der hintersten Plätze.