Änderungen bei Bußgeldern im Straßenverkehr.
Auch im neuen Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer auf Neues einstellen. Hier ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Änderungen im Bußgeldrecht: Für Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen wird ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer dabei zudem noch behindert, muss 70 € bezahlen, einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos kostet genauso wie die Behinderung von Rettungsfahrzeugen künftig 70 € (1 Punkt), Parken in 2. Reihe 55 € bzw. „mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung“ bis zu 100 € und 1 Punkt. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch im Schritttempo (maximal 11 km/h) abbiegen, ansonsten wird ein Bußgeld von 70 € fällig (1 Punkt). Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss künftig mit einer Geldbuße von bis zu 320 € rechnen, zuzüglich eines Fahrverbotes von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg.
(Rechtstipp präsentiert von Rechtsanwältin Stephanie Zimmermann, Anwaltskanzlei Zimmermann, Nadorster Str. 125-127)