Steuertipp von Heiko Brandhorst

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Schlagen Sie dem Finanzamt mit der Einkommensteuer für Rentner ein Schnippchen.

Obwohl viele Rentner finanziell keineswegs im Überfluss leben, erhalten sie nicht selten Post vom Finanzamt. Häufig handelt es sich dabei um die Aufforderung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das heißt noch lange nicht, dass ein Rentner unterm Strich tatsächlich Steuern zahlen muss. Auch für sie gilt, dass bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung werden die Rentner aufgefordert, weil sie zum Beispiel Kapitalerträge bezogen haben. Die Finanzverwaltung vermutet dann, dass Rentner mit nennenswerten Kapitalerträgen auch noch weitere Nebeneinkünfte haben (z.B. Mieteinkünfte). Das ist ein Erfahrungswert, der häufig zutrifft. Hat ein Rentner neben der Rente nur Kapitalerträge, die auch noch der Abgeltungsteuer unterliegen, winkt durch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung häufig sogar eine Steuererstattung.

Dazu müssen Sie als Rentner mit Ihrer Steuererklärung nur die Anlage KAP (Kapitalerträge) beim Finanzamt einreichen und dort “Günstigerprüfung” ankreuzen. Liegt Ihr Steuersatz unter 25 Prozent (Höhe der Abgeltungsteuer), bekommen Sie die Differenz zur Abgeltungsteuer automatisch erstattet. Des Weiteren steigen häufig auch die Ausgaben für die eigene Gesundheit, wenn man älter wird. In solchen Fällen können Sie aber das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

Sämtliche selbst getragene Kosten für medizinische Behandlungen, Kuren oder Medikamente können Sie gegenüber dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angeben. Zwar berechnet das Finanzamt hier eine sogenannte “zumutbare Eigenbelastung”, doch diese fällt bei Rentnern meist nicht allzu hoch aus.

Der Restbetrag ist steuersparend in der Steuererklärung Rentner abziehbar. Haben Sie chronische Leiden oder eine Behinderung, können Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen. Flattert die Aufforderung des Finanzamts ins Haus, dass für die vergangenen 5 Jahre Einkommensteuererklärungen eingereicht werden müssen, sollten Sie sich vom Versorgungsamt untersuchen und sich gegebenenfalls rückwirkend einen Behinderungsgrad zuteilen lassen. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 100 Prozent winken Rentnern in ihrer Steuererklärung steuerliche Behindertenpauschbeträge.

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