Steuertipp von Heiko Brandhorst

Foto: Lichtblick Fotostudio

Wussten Sie, dass Ihnen der Staat bei einem beruflichen Umzug
unter die Arme greift? In diesem Fall sind die Umzugskosten
nämlich als Werbungskosten einzustufen. Es handelt sich
dabei um Ausgaben, die in engem Zusammenhang mit Ihren
steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Voraussetzung für den
Abzug der Umzugskosten ist, dass Sie aus beruflichen Gründen
umziehen. Ein privater Umzug ist also ausgeschlossen. Gründe
für einen beruflichen Umzug können zum Beispiel die Aufnahme
eines neuen Jobs, eine Versetzung oder eine Fahrzeitverkürzung
(arbeitstäglich mindestens eine Stunde) zur Arbeit sein.
Ein Umzug ist mehr als nur Kisten packen. Auf der Suche nach
einer geeigneten Wohnung kommt Sie ein Wohnungsmakler
teuer zu stehen. Am Umzugstag tragen sich Kisten und
Möbel nicht von allein: hier kommen Transport- oder
Umzugsunternehmen ins Spiel. Liegt die neue Heimat weiter
entfernt, können Reisekosten anfallen. Und klappt der Umzug
nicht zum gewünschten Termin, zahlen Sie im schlimmsten Fall
doppelte Miete.
Die gute Nachricht: All diese Kosten können Sie als
Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Aber auch
für kleinere Rechnungsposten gibt es Unterstützung: Diese
werden vom Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen
erfasst. Der Pauschbetrag wird jährlich angepasst. Die Höhe
steht in Zusammenhang mit Ihrem Familienstand und der
Anzahl von Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben und
umziehen. Kindern fällt es oftmals schwer, sich nach einem
Umzug in der neuen Schule einzufi nden. Vor allem Unterschiede
zwischen den Bildungssystemen der Länder erschweren die
Bedingungen. Deshalb kann es im Einzelfall sinnvoll sein, nach
dem Umzug Nachhilfeunterricht für das Kind in Anspruch zu
nehmen.
Tipp: Die Pauschalen und Regeln bei den Umzugskosten sind
unter anderem abhängig vom Familienstand oder aber auch
davon, wie oft ein beruflicher Umzug stattgefunden hat. Nähere
Informationen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch
bei Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erörtern.

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