Ab morgen (08.04.2020) treten in Niedersachsen höhere Wertgrenzen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Kraft. Mit der Maßnahme soll die öffentliche Auftragsvergabe für Unternehmen erleichtert sowie die Liquidität und Jobsicherheit der Firmen erhöht werden. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Das forcieren wir jetzt, indem wir die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge massiv erleichtern und beschleunigen, aber auch Vergabestellen in die Lage versetzen, derzeit besonders dringliche Leistungen so schnell wie möglich zu beschaffen. Wir werden die Auftragswertgrenzen in historisch einmaliger Weise erhöhen.“ Die Änderung gilt für alle Auftragsvergaben und ist zunächst bis zum 30. September 2020 befristet. Die neuen Wertgrenzen, Zahlen & Fakten, finden Sie hier.