Steuertipp von Heiko Brandhorst – DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG – WAS IST DAS?

Foto: Lichtblick Fotostudio

Auf der Autobahn immer Stau, der Zug ständig verspätet oder die Fahrzeit schlichtweg zu lang? Es gibt viele Gründe, das Pendeln zum oftmals weit entfernten Arbeitsort aufzugeben. Viele entscheiden sich für eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitgebers. Eine doppelte Haushaltsführung dann liegt vor, wenn Sie zeitgleich zwei Wohnungen unterhalten, vorausgesetzt, Sie arbeiten in einer weiter entfernten Stadt und leben dort unter der Woche in einer Zweitwohnung. Grundsätzlich sind Kosten für Ihre Wohnung Ihrem Privatleben zuzuordnen und steuerlich nicht relevant. Zum doppelten Haushalt entscheiden Sie sich aber in der Regel aus beruflichen Gründen. Deshalb sieht der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vor, Sie zu entlasten.

Ersetzt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten, ist diese Zahlung in einem gewissen Rahmen steuerfrei. Andernfalls kommt der Staat teilweise dafür auf: Sie können die Aufwendungen in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und damit Steuern sparen. Voraussetzung: Die Zweitwohnung muss am Beschäftigungsort liegen. Die Kosten sind nicht abzugsfähig, wenn Sie nur in einen zweiten Haushalt ziehen, um unter der Woche ungestört arbeiten zu können. Durch die Zweitwohnung müssen Sie von einer Zeitersparnis profitieren können, wenn sich die Entfernung zur Arbeit durch den Umzug auf weniger als 50 Prozent Ihres ursprünglichen Weges verkürzt. Auch muss der erste Haushalt weiterhin bestehen bleiben. Dabei ist es egal, ob Sie den Hausstand allein oder mit Ihrem Lebensgefährten oder Ehepartner bewohnen. In diesem Hausstand muss sich zudem Ihr Lebensmittelpunkt befinden. Bei den abzugsfähigen Kosten wird zwischen den Kosten für die Unterkunft und allen übrigen Aufwendungen unterschieden. Die Kosten der Unterbringung sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Alle anderen Ausgaben dürfen Sie allerdings darüber hinaus angeben. Zu den Kosten für die Unterkunft zählt alles, was Sie für die reine Nutzung der Unterkunft aufwenden. Bei einer Mietwohnung ist das die Miete inklusive Nebenkosten. Darüber hinaus können Sie sämtliche weitere Kosten ansetzen, die Ihnen für die Zweitwohnung entstehen, z.B. der Aufwand für einen Parkplatz oder die Einrichtung für Ihr Arbeitszimmer. Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsort als das Arbeitszimmer zu Hause zur Verfügung steht, können Sie von den Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer Gebrauch machen. Dasselbe gilt, wenn Ihr Arbeitszimmer zu Hause den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Zusätzlich können Sie auch die Kosten für die Wohnungssuche und auch die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.

Tipp: Pro Woche dürfen Sie eine sogenannte Familienheimfahrt mit 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer ansetzen – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie benutzt haben und ob Sie tatsächlich gefahren sind.

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